Im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November 2023 werden an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht,  die Gewässersohlen gekrautet und Teilabschnitte werden grundgeräumt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.