• Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im  Verbandsgebiet per Gesetz (§ 39 WHG) einschließlich
  • Schöpfwerksbetrieb- und unterhaltung, als Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
  • Deichunterhaltung

darüber hinaus….

  • Gewässerausbau im Auftrag der Gemeinde nach Satzung
  • weitere Aufgaben sind nach Wasserverbandsgesetz (WVG) möglich